Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner für alle Bestellungen im Rahmen dieses Online-Angebots ist die SATEMA - Corporate Fashion GmbH, Wannweiler Straße 55, D-72770 Reutlingen, im folgenden SATEMA genannt. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen SATEMA und ihren Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SATEMA. Mit der Bestellung werden die Lieferbedingungen und diese AGB anerkannt. Rechnung und Lieferschein gelten zugleich als Auftragsbestätigung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.


(1) Über die Plattform von SATEMA steht ein Shop zur Verfügung.

(2) Für die in einem "SATEMA-Shop" angebotenen Waren und die Ausgestaltung des Shops insgesamt ist SATEMA verantwortlich.


3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Waren im Internet bzw. in Printmedien stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, diese Produkte bei SATEMA zu bestellen. Die Bestellung der gewünschten Produkte über die Webseite von SATEMA (www.satema.de), per E-Mail (über unser Kontaktformular), per Telefax (+49 (0) 71 21 - 12706-79), schriftlich oder telefonisch (+49 (0) 71 21 - 12706-0) ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.

(2) Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars im Internet gibt der Kunde ein bindendes Angebot nach §145 BGB auf Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Werklieferungsvertrags ab. Vor dem endgültigen Absenden hat der Kunde auf einer Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Die Bestellung erfolgt in Deutsch.

(3) SATEMA wird den Zugang der Bestellung dem Kunden unverzüglich bestätigen. Bei Bestellungen aus dem Internet wird SATEMA eine Bestellbestätigung per E-Mail zusenden. SATEMA prüft das Angebot auf seine rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit, insbesondere auf einen möglichen Verstoß gegen Schutzrechte Dritter.
Die Bestellbestätigung wie auch die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellen noch keine rechtsgeschäftliche Annahme des Angebots durch SATEMA dar, sondern sollen den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei SATEMA eingegangen ist.
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn SATEMA das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer Lieferbenachrichtigung bestätigt.
Bei einer Internetbestellung erfolgt dies durch den Versand einer zweiten E-Mail.
Die Details einer Internetbestellung können auch online unter http://www.satema.de im Benutzerprofil unter "Mein Konto" eingesehen werden.
Über Waren aus einer Bestellung, die nicht in der Lieferbenachrichtigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

(4) SATEMA als Plattformanbieter ist es nicht möglich, sämtliche von Kunden gestaltete Druck- und Stickmotive vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. SATEMA behält es sich vor, eingegangene Bestellungen innerhalb der gesetzlichen Annahmefrist abzulehnen, wenn im Rahmen des Bestellprozesses bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass durch ein Druck- oder Stickmotiv Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dieser Vorbehalt gilt nicht im Falle von kurzfristigen Lieferstörungen oder wenn SATEMA die Nichtbelieferung zu vertreten hat, insbesondere indem SATEMA es versäumt, rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft zu tätigen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Ist die Gegenleistung vom Kunden erbracht worden, so wird diese erstattet.


(1) Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands möglich. Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

(2) Die von SATEMA genannten Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als "verbindlicher Liefertermin" von SATEMA schriftlich bestätigt worden unter dem Vorbehalt, dass die SATEMA selbst vollständig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat.

(3) SATEMA ist jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Die angegebenen Lieferzeiten durch SATEMA stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. SATEMA wird dem Besteller unverzüglich Mitteilung machen, falls die Ware nicht lieferbar sein sollte. Sollte die Ware seitens des Herstellers nicht mehr verfügbar sein, gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Ein von SATEMA übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.

(4) Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Besteller übernommenen Vertragsverpflichtungen, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls Erbringung vereinbarter Sicherheiten.

(5) Im Übrigen ist jeder Besteller im Falle eines von SATEMA zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von 6 Wochen fruchtlos verstrichen ist.

(6) SATEMA ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Hat SATEMA Lieferverzögerungen nicht zu vertreten, ist sie berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder, sofern die Leistung durch die Verzögerung unmöglich wurde, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(7) Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, verpflichtet SATEMA sich, dem Kunden vor Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. SATEMA behält sich vor, dem Kunden in diesen Fällen einen Ersatzartikel - preislich und qualitativ gleichwertig - zu übersenden. Will der Kunde diesen nicht annehmen oder behalten, kann der Kunde ihn kostenfrei abweichend von Ziff. 10 innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an SATEMA zurücksenden.

(8) Mehr/Minderlieferungen
SATEMA behält es sich vor, bei Sonderanfertigungen eine Mehr/Minderlieferung von +/- von bis zu 10 % zu liefern. Sonderproduktionen bzw. Sonderanfertigungen sind Produkte, die speziell für den Kunden angefertigt werden und außerhalb des Standardsortimentes liegen.


(1) Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt diese ab Produktionsstandort oder einer anderen Fabrikationsstätte von SATEMA auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mangels besonderer Vereinbarung steht SATEMA die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit Absendung auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

(2) Geliefert wird durch einen von SATEMA zu wählenden Versanddienstleister. Vom Kunden ist eine Portopauschale zu tragen, welche von der Bestellung, dem Bestellwert und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig sein kann.

(3) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf diesen über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lager, Spesen) hat der Kunde zu tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft.

(4) SATEMA ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von ihr schriftlich übernommen worden.

(5) Die Ware von SATEMA wird stets sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Versanddienstleister bzw. dem Überbringer der Ware zu reklamieren, da hierfür von SATEMA keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus muss eine solche Reklamation SATEMA unverzüglich zusätzlich angezeigt werden.


(1) Es werden nur Bestellungen aus Deutschland akzeptiert. Für die Kunden sind die angegebenen Preise Nettopreise. Diese Nettopreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und auf der Rechnung ausgewiesen.

(2) Mehrkosten, die für den Versand im Rahmen von ursprünglich nicht vorgesehenen Teillieferungen entstehen, übernimmt SATEMA.

(3) Kaufpreis und Versandkosten sind sofort ohne Abzug fällig. Rabatte werden nur nach Absprache und nur auf rabattfähige Artikel gewährt. Der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen wird mit der ersten Mahnung unwirksam. Der Differenzbetrag wird in diesem Fall entsprechend der gültigen Verkaufspreise dem Kunden nachberechnet.


(1) Es gelten die im von SATEMA betriebenen Online-Shop veröffentlichten Zahlungsmöglichkeiten. SATEMA behält sich vor, die Auswahlmöglichkeiten der Bezahlverfahren, zwischen welchen ein Kunde wählen kann, abhängig von Bestellwert, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einzuschränken.

(2) Für SATEMA unbekannte Firmen und Neukunden beliefert SATEMA ausschließlich per Vorkasse durch Überweisung, per Nachnahme oder Lieferung auf Rechnung gegen Bankbürgschaft oder Referenzen einer deutschen Großbank. Abweichende Handhabung ist in Ausnahmefällen möglich.

(3) Sämtliche Rechnungen von SATEMA sind für SATEMA kostenfrei zu zahlen und - soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist - zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug. Abweichende Zahlungsbedingungenen sind möglich. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den Rechnungsbetrag auch ohne erfolgte Mahnung zu zahlen. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.

(4) Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Bestellers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen. Sämtliche Forderungen von SATEMA gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt gegeben ist, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Regelungen SATEMA zum Rücktritt berechtigt.

(5) Soweit die vom Kunden gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens SATEMA nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung dessen Kontos oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Kunde SATEMA oder dem von ihm mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

(6) SATEMA ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen:

a) Bei Zahlungsverzug des Kunden darf SATEMA seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen.

b) Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung gilt die Zahlung im Verhältnis zu SATEMA erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, so dass der Dritte uneingeschränkt darüber verfügen kann.


(1) Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der SATEMA zustehenden Forderungen Eigentum von SATEMA. Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB, behält sich SATEMA das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung länger als zehn Tage in Verzug, hat SATEMA das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.


Die von SATEMA erstellten Produktionsdaten, z.B. Druck- und Stickprogramme (Stickkarten, CNC-Programme, Grafiken, technische Layouts) werden elektronisch auf den Datenservern von SATEMA archiviert. SATEMA gibt speziell für Kundenaufträge erstellte Produktionsdaten weder direkt noch indirekt an Dritte weiter. Die Rechte an den im Kundenauftrag erstellten Produktionsdaten verbleiben beim Kunden. Soweit dessen Vorgaben für die Erstellung der Produktionsdaten durch SATEMA gegen Rechte Dritter verstoßen (Lizenzrechte, Marken- und Warenzeichen, usw.), haftet ausschließlich der Kunde hierfür. SATEMA ist lediglich Verarbeiter auf Rechnung und alleiniger Verantwortung des Kunden. Gegebenenfalls hat der Kunde SATEMA von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Produktionsdaten sind, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, Eigentum von SATEMA und werden nicht an den Kunden weitergegeben. SATEMA löscht archivierte Produktionsdaten nach 24 Monaten ab Auftragsauslieferung/Datum der Rechnung.


(1) Bilder, Abbildungen, Zeichnungen, Darstellungen, Preise, technische Daten, Angaben, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Newslettern, Infobroschüren, Internet oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. SATEMA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.

(2) Für die Beseitigung von Mängeln gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner kann diese Ansprüche nicht an Dritte abtreten. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für Schäden, die nicht am Gegenstand der Sache selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit eine Haftung auf gesetzlich geregelten Ansprüchen besteht oder die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.

(3) Soweit die Haftung von SATEMA in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SATEMA.

(4) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. SATEMA haftet daher nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Angebots.

(5) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.


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Beginn Widerrufsrecht

(1) Widerrufsrecht Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von §13 BGB, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn die Ware vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten von SATEMA gemäß 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten von SATEMA gemäß 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Die Erklärung des Widerrufs oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an:
SATEMA - Corporate Fashion GmbH
Wannweiler Straße 55
D-72770 Reutlingen
oder per Fax an: +49 (0) 71 21 12706-79-
oder per E-Mail über unser Kontaktformular.

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die SATEMA auf Grund von Spezifikationen des Kunden angefertigt hat oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für Produkte, die mit den Motiven (Texte oder Motive) auf Wunsch des Kunden bedruckt , beflockt oder bestickt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass er SATEMA bei Bestellung solcher Produkte die konkrete Anweisung für die Herstellung der Ware gibt.

(2) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er SATEMA ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem der Kunde die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Waren sind auf Gefahr von SATEMA zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Ware wird beim Kunden abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung des Kunden erfüllt werden. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn SATEMA mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Download etc.).
Rückerstattungen des Kaufpreises erfolgen nur bei einwandfreiem und unbenutztem Zustand des oder der Artikel, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für Verwaltung und Wiedereinlagerung in Höhe von 20 % des Wareneinkaufspreises min. jedoch 25 Euro.

Ende Widerrufsrecht

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(1) Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Text- und/oder Motivpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber SATEMA, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.

(2) Der Kunde wird SATEMA von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet SATEMA alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.


SATEMA behält sich bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen gegenüber den Beschreibungen und Angaben in den schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Kunden zumutbar sind, vor. Zumutbare Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Produktionsbedingt erlauben wir uns +/- 10 % Über/Unterliefern.


(1) SATEMA legt höchsten Wert darauf, die Privatsphäre seiner Kunden zu schützen. Deshalb werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dienstleister im IT-Bereich auf die strikte Einhaltung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet und die Geschäftsabläufe so gestaltet, dass Missbrauch verhindert wird. SATEMA setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die von SATEMA gespeicherten Daten gegen unberechtigten Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Manipulationen zu schützen.

(2) SATEMA nutzt, verarbeitet und speichert Kundendaten ausschließlich intern, um Kundenaufträge auszuführen, Kunden entsprechend ihrer Vorgaben zu informieren, geschäftliche Ansprüche zu sichern (Bonitätsprüfung) und gesetzliche Auflagen zu erfüllen (bspw. Aufbewahrungspflichten nach dem HGB). Auf keinen Fall wird SATEMA personenbezogene Daten an Dritte verkaufen oder vermieten.

(3) Die Übermittlung personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgt nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von SATEMA über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(4) Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung von SATEMA gespeichert und verarbeitet.


(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Geschäftssitz der SATEMA - Corporate Fashion GmbH in Reutlingen.

(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Sitz von SATEMA ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sind am Sitz von SATEMA - Reutlingen - zu erbringen.

(3) Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (GSG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.